Air 2030: Es gibt keine tauglichen Alternativen zum Kampfflugzeug

Oberst im Generalstab Pierre-Yves Eberle

Aber auch dringende Transportaufträge für die Mitglieder der Bundesregierung müssen sowohl im In- als auch im Ausland abgedeckt werden können.

Oberst im Generalstab Pierre-Yves Eberle

F/A 18

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Bild ZVG Schweizer Armee

Die Luftwaffe leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Armeeaufträge – und somit zum Funktionieren des Gesamtsystems Armee, vom Luftpolizeidienst über Luftverteidigung bis zur Unterstützung der Bodentruppen aus der Luft. Dazu sind Kampfflugzeuge unabdingbar. Für die Sicherheit im Schweizer Luftraum gibt es keine tauglichen Alternativen.

Ab Ende 2020 wird die Einsatzbereitschaft im Rahmen des Luftpolizeidienstes durch zwei bewaffnete Kampfflugzeuge rund um die Uhr sichergestellt, welche innert 15 Minuten in der Luft sind. Es ist jedoch verfehlt, die Mittel für den Schutz des Luftraums einseitig auf den täglichen Luftpolizeidienst auszurichten. Im Zentrum steht vielmehr die Fähigkeit, den Luftraum permanent überwachen zu können, während Spannungen zu schützen und im Fall eines bewaffneten Konflikts zu verteidigen.

Hohe Anforderungen

Die Luftwaffe benötigt Kampfflugzeuge, die eine hohe Steigleistung haben, Überschallgeschwindigkeit erreichen und einige Zeit im Einsatzraum verweilen können. Sie müssen mit allwettertauglichen Sensoren und Waffen ausgerüstet sein. Zudem benötigen die Flugzeuge ein leistungsfähiges Radar, gegen moderne Bedrohungen wirksame Selbstschutzsysteme und eine zuverlässige Freund-Feind-Erkennung. Die Flugzeuge müssen neben Luft-Luft-Lenkwaffen auch Luft-Boden-Waffen zur Unterstützung der eigenen Truppen einsetzen können.

Geschwindigkeit zählt

Kampfhelikopter oder leichte Kampfflugzeuge sind keine Alternativen. Erstere können zwar die Bodentruppen unterstützen, sind jedoch für den Luftpolizeidienst oder die Luftverteidigung zu langsam und erreichen zu wenig Höhe. Und auch die auf dem Markt erhältlichen, leichten Kampfflugzeuge erfüllen bereits die Minimalanforderungen für den Luftpolizeidienst nicht: Je nach Typ fehlt die Fähigkeit zur Überschallgeschwindigkeit – in der kleinräumigen Schweiz ein Muss –, die Steigleistung und das Beschleunigungsvermögen sind ungenügend oder ein entsprechendes Radar ist nicht vorhanden.

Blickkontakt und Handzeichen

Neben den technischen Anforderungen ist aber auch der Mensch im Cockpit zentral. Denn: Sobald Sichtkontakt zu einem nicht identifizierten Luftfahrzeug besteht, kann der Kampfjetpilot versuchen, mittels Funk oder Handzeichen Kontakt aufzunehmen. Beispielsweise mit einer Drohne wäre eine solche Kommunikation nicht möglich. Drohnen leisten bei der Aufklärung aus der Luft gute Dienste, sind aber für den Luftpolizeidienst oder für die Abwehr von Kampfflugzeugen und Marschflugkörpern nicht geeignet. Insbesondere im Luftpolizeidienst ist es wichtig, dass ein Pilot vor Ort ist, um situationsgerechte Entscheidungen treffen zu können.

Ergänzung mit Mitteln am Boden

Ebenfalls nicht für den Luftpolizeidienst geeignet ist die bodengestützte Luftverteidigung. Ihre Systeme können Flugobjekte in der Luft nicht identifizieren, warnen, abdrängen oder zur Landung zwingen – sie können nur eingesetzt werden, um Flugobjekte abzuschiessen. Indem sie einen Schutz mit hoher Durchhaltefähigkeit ermöglichen, leisten sie hingegen einen wichtigen Beitrag zur Luftverteidigung. Sie können – und sollen – die Kampfflugzeuge ergänzen, diese aber nicht ersetzen. Eine in sich abgestimmte Kombination aus bodengestützter Luftverteidigung und Kampfflugzeugen (Air2030) ist elementar, damit die Armee auch in Zukunft ihre Aufgaben erfüllen kann. Dafür gibt es keine tauglichen Alternativen.

Air2030 – Schutz des Luftraumes

Quelle: Schweizer Armee

21.7.2020

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